Kawasaki Garantie

Kawasaki Garantiebedingungen

Garantieschutz

Kawasaki garantiert, dass das angegebene Produkt für den in der Tabelle angegebenen Zeitraum ab dem ursprünglichen Verkaufsdatum durch einen autorisierten Kawasaki-Händler frei von Herstellungsfehlern ist.

Wenn innerhalb der Garantiezeit ein Fehler auftritt, der von Kawasaki als durch einen Herstellungsfehler verursacht wird, wird Kawasaki nach eigenem Ermessen die Reparatur oder den Austausch der erforderlichen Teile ohne Kosten für den Kunden veranlassen. Dies kann von jedem autorisierten Kawasaki-Händler durchgeführt werden. Es wird jedoch empfohlen, Reparaturen und Wartungen von dem ursprünglichen Händler durchführen zu lassen, der über eine vollständige Historie und Kenntnisse Ihres Produkts verfügt.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Verkaufs an den Kunden oder mit dem Datum der ersten Verwendung, je nachdem, welches Datum früher liegt. Wird eine Maschine verkauft, aber vom Kunden erst zu einem späteren Zeitpunkt beim verkaufenden Händler abgeholt, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab dem tatsächlichen Datum der Übergabe an den Kunden.

Gewährleistungsfristen

KATEGORIE

GARANTIEZEIT

Motorrad Straßenzulassung

24 Monate

Offroad/Enduro (außer KX-Modelle)

6 Monate

Jetski-Wassermotorräder® (PWC):
Private Nutzung1
Geschäftliche Nutzung


24 Monate
12 Monate

Geländefahrzeuge (ATV) / Alle Verwendungen2

24 Monate

MULE® Nutzfahrzeuge / Alle Anwendungen2

12 Monate


1Privater Gebrauch - als privater Nutzer gilt "jede Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können".
2Alle Nutzungen - bedeutet private und/oder geschäftliche Nutzung, schließt jedoch die Nutzung für Rennen oder Wettkämpfe aus. Beachten Sie die Garantiebedingungen.

Garantiebedingungen

WICHTIG - bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kawasaki-Händler.

Beachten Sie die folgenden Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden: "Kawasaki" = Kawasaki Motors Europe N.V., "Händler" = Offizieller Kawasaki-Händler, der für die jeweilige Produktgruppe autorisiert ist.

Diese Garantie enthält Verpflichtungen und Ausschlüsse ausschließlich von Kawasaki Motors Europe N.V. und nicht von Seiten eines Händlers.

Nichts in diesem Dokument ist als Vermittlung zwischen Kawasaki und einem seiner autorisierten Händler oder deren Mitarbeiter auszulegen.

Nach dem geltenden EU-Verbraucherrecht haben Sie bestimmte gesetzliche Rechte, die in den Rechtsvorschriften über den Verkauf von Waren an Verbraucher (private Nutzer) enthalten sind.

Diese Garantie beeinträchtigt in keiner Weise die gesetzlichen Rechte des Käufers.

Bitte beachten Sie: Die von Kawasaki gewährte Garantie gilt nur für Produkte, die offiziell von Kawasaki Motors Europe NV importiert und innerhalb seiner Verkaufs- und Vertriebsgebiete von einem autorisierten Kawasaki-Händler verkauft werden.

Gewährleistungsausschlüsse

Kawasaki übernimmt keine Verantwortung, wenn das Teil oder die Teile nach eigenem Ermessen repariert oder ausgetauscht werden müssen, und zwar als direkte Folge von:

  1. Abweichungen von der Standardspezifikation in einer Weise, die die Leistung, Haltbarkeit oder Sicherheit des Produkts oder eines seiner Komponenten oder Originalzubehörteile von Kawasaki beeinträchtigen. zum Beispiel.:
    1. Der Einbau von Nicht-Originalteilen oder -zubehör von Kawasaki, es sei denn, diese werden von Kawasaki empfohlen oder schriftlich genehmigt.
    2. Änderungen oder Anpassungen, die von Kawasaki nicht empfohlen oder schriftlich genehmigt wurden.
    3. Die Montage von Kawasaki Racing Parts.
  2. Die Verwendung von Schmierölen, Kraftstoffen oder anderen Flüssigkeiten (einschließlich Reinigungsmitteln), die nicht den Empfehlungen in der Bedienungsanleitung entsprechen.
  3. Unsachgemäße Verwendung, unsachgemäße Reparatur (dazu gehört auch der Einbau von Nicht-Original- oder "Muster"-Teilen); Unfall- oder Brandschäden, Verschmutzung durch oder Eintauchen in Wasser.
  4. Verschlechterung durch normalen Verschleiß während des Betriebs. Die Garantie erstreckt sich nicht auf routinemäßige Wartungsanpassungen oder den normalen Austausch von Serviceteilen (wie Öle, Flüssigkeiten, Zündkerzen, Filter) oder Verschleißteilen (wie Batterien, Brems- und Kupplungsreibmaterialien, Antriebsketten oder -riemen sowie Reifen, Kabel und Lager). Solche Artikel sind jedoch abgedeckt, wenn aufgrund eines Herstellungs- oder Materialfehlers ein Austausch erforderlich ist.
  5. Alle Schäden oder Folgeschäden, die durch Unfall oder durch Vernachlässigung oder Missbrauch des Bedieners verursacht wurden.

Die Garantie gilt möglicherweise nicht, wenn:

  1. Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung wird nicht von einem autorisierten Kawasaki-Händler in den entsprechenden Intervallen durchgeführt, die in der entsprechenden Bedienungsanleitung angegeben sind. Der Nachweis dieser Wartung muss auf Verlangen zum Zeitpunkt eines Garantieanspruchs erbracht werden. Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, sicherzustellen, dass die Serviceunterlagen vom Servicehändler auf dem neuesten Stand gehalten werden. Es ist ratsam, auch Kopien von Service- oder Reparaturrechnungen aufzubewahren.
  2. Jedes aufgetretene Problem wird nicht innerhalb einer angemessenen Frist einem Kawasaki-Händler gemeldet oder das Produkt wird von diesem Händler nicht ordnungsgemäß geprüft. Der Eigentümer sollte alle möglichen Schritte unternehmen, um weitere Schäden zu vermeiden, sobald ein Problem offensichtlich wird. Folgeschäden, die durch die fortgesetzte Verwendung des Produkts nach der Identifizierung eines Problems verursacht werden, fallen möglicherweise nicht unter diese Garantie.

Alle Kawasaki-Produkte, die für Rennwettkämpfe oder verwandte Zwecke verwendet werden, sind ausdrücklich von den Bedingungen und Bestimmungen dieser Garantie ausgenommen.

So machen Sie einen Anspruch geltend

Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Produkt haben, das von dieser Garantie abgedeckt ist, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Wenn das Problem wahrscheinlich weitere Schäden verursacht oder ein Sicherheitsrisiko darstellt, stellen Sie die Verwendung Ihrer Maschine sofort ein und wenden Sie sich an Ihren nächstgelegenen Kawasaki-Händler, um Rat zu erhalten. Es ist wichtig, dass Sie jedes Problem so schnell wie möglich Ihrem Händler melden, um eine Untersuchung zu ermöglichen. Als Eigentümer des Produkts müssen Sie sicherstellen, dass alle angemessenen Schritte unternommen werden, um mögliche weitere direkte oder Folgeschäden zu vermeiden.
  2. Wenn das Problem keine Auswirkungen auf den Betrieb Ihrer Maschine hat, wenden Sie sich an Ihren Kawasaki-Händler und vereinbaren Sie einen Termin für die Inspektion des Produkts.
  3. Der Händler wird Ihre Garantie bestätigen und Ihre Maschine inspizieren, um die Ursache des Problems zu ermitteln, und sich gegebenenfalls mit Kawasaki beraten. Wenn festgestellt wird, dass das Problem durch einen Herstellungsfehler verursacht wurde, reichen sie in Ihrem Namen einen Garantieanspruch bei Kawasaki ein und führen nach Annahme durch Kawasaki alle erforderlichen Reparaturen kostenlos durch.

Verschiedenes

PANNE - Im Falle einer Panne liegt es in der Verantwortung des Besitzers, sicherzustellen, dass das Produkt zur Behebung an einen autorisierten Kawasaki-Händler gebracht wird.

Kawasaki ist nicht verantwortlich für Wiederherstellungskosten oder andere Kosten, die mit dem Transport eines Produkts zu einem Kawasaki-Händler verbunden sind, wenn sich bei der Inspektion durch einen Kawasaki-Händler herausstellt, dass das Problem nicht durch einen Herstellungsfehler verursacht wurde.

Wenn das Produkt verkauft oder übertragen wird, muss der Eigentümerwechsel Kawasaki so schnell wie möglich wie unten beschrieben mitgeteilt werden.

WARTUNGSANFORDERUNGEN - In der Bedienungsanleitung finden Sie Einzelheiten zum Wartungsplan und zur routinemäßigen Wartung.

REISEN INS AUSLAND - Wenn Sie planen, mit Ihrer Maschine in oder mit Ihrer Maschine in andere Länder zu reisen, bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten.

  1. Stellen Sie sicher, dass der Serviceplan auf dem neuesten Stand ist. Abhängig von der Länge und Dauer Ihrer Reise müssen Sie möglicherweise Ihren nächsten Service frühzeitig durchführen lassen.
  2. Schließen Sie eine geeignete Reiseversicherung und einen Pannenschutz ab.
  3. Nehmen Sie Ihre Garantieregistrierungsdaten und Ihre Bedienungsanleitung mit.
  4. Wenn Sie Probleme mit Ihrer Maschine haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an den nächstgelegenen autorisierten Kawasaki-Händler zu wenden.
  5. Sie können sich bei Bedarf an den örtlichen Kawasaki-Händler wenden, indem Sie www.kawasaki.eu besuchen und nach dem entsprechenden Händler suchen.

Kawasaki Originalzubehör und Ersatzteilgarantie

Kawasaki garantiert, dass jedes neue Teil oder Zubehör für den unten angegebenen Zeitraum ab dem ursprünglichen Verkaufsdatum durch einen autorisierten Kawasaki-Händler frei von Herstellungsfehlern ist.

Originalzubehör und Ersatzteile

Gewährleistungsfristen

Ersatzteile

6 Monate

 

Zubehör
Hardware (fest am Produkt befestigt)
Sonstiges (Kleidung, Gepäck und persönliche Accessoires)

 

 


24 Monate
6 Monate (außer wenn länger angegeben ist)

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Zubehör & Ersatzteile

Die Garantiebedingungen sind die gleichen wie in diesem Dokument für Kawasaki-Produkte. Bitte beachten Sie diese, dass die folgenden Ausnahmen gelten.

  1. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Reparaturen oder Ersatz, die aus folgenden Gründen erforderlich sind:
    1. Unfall
    2. Missbrauch oder Vernachlässigung,
    3. Mangel an angemessener und ordnungsgemäßer Wartung,
    4. falsche Installation oder Montage,
    5. unsachgemäß durchgeführte Reparaturen oder unsachgemäß installierte Ersatzteile,
    6. Verwendung von Teilen oder Zubehör, die nicht den Spezifikationen von Kawasaki entsprechen,
    7. Änderungen, die von Kawasaki nicht empfohlen oder schriftlich genehmigt wurden, und/oder
    8. normaler Verschleiß und Verschlechterung, die durch die Verwendung des Kawasaki-Teils oder -Zubehörs verursacht werden.
  2. Von den Bedingungen und Bestimmungen dieser Garantie ausgenommen sind:
    1. Alle Kawasaki-Teile oder Zubehörteile, die in einem Kawasaki-Motorrad mit der Bezeichnung KX installiert oder verwendet werden.
    2. Alle Kawasaki-Teile oder Zubehörteile, die für ein Kawasaki-Produkt verwendet werden, das im Rennsport eingesetzt wird.
    3. Jedes Kawasaki-Teil, das in einem Produkt eines anderen Herstellers installiert oder verwendet wird.
    4. Jedes Kawasaki-Zubehör, das für die Verwendung in einem Kawasaki-Modell modifiziert oder installiert wurde, für das es nicht entwickelt oder empfohlen wurde.
    5. Jedes Kawasaki-Zubehör, das für die Verwendung mit Produkten eines anderen Herstellers modifiziert wurde.
    6. Arbeitskosten für den Einbau von Ersatzteilen im Rahmen dieser Garantie, es sei denn, das originale Garantieteil oder Zubehör wurde von einem autorisierten Kawasaki-Händler eingebaut.

Übertragung der Gewährleistung

Die Garantie ist nach Ermessen von Kawasaki übertragbar, sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt sind.

Um diese Garantie zu übertragen, bitten Sie entweder Ihren autorisierten Kawasaki-Händler, die Übertragung über sein Online-System vorzunehmen, oder schreiben Sie oder senden Sie eine E-Mail an Kawasaki an die entsprechende Adresse, die auf dem www.kawasaki.eu angegeben ist, und geben Sie alle Details aus Ihrem Garantieregistrierungsdokument an, einschließlich des Kaufdatums und des Kilometerstandes.

Die gleichen Bedingungen gelten für den neuen Eigentümer, beachten Sie jedoch, dass die Garantie in allen Fällen nach dem oben angegebenen Zeitraum ab dem Datum des Verkaufs an den Erstkäufer erlischt.

Anforderungen an die Wartung

Kawasaki-Produkte funktionieren am besten bei regelmäßiger Wartung und Instandhaltung, und jedes Modell verfügt über einen Wartungsplan, der darauf ausgelegt ist, den Betrieb auf optimalem Leistungsniveau zu gewährleisten.

Wir empfehlen, das Fahrzeug von einem autorisierten Kawasaki-Händler gemäß den in Ihrer Bedienungsanleitung aufgeführten Wartungsplänen warten zu lassen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Händler die Details bei jeder Durchführung einer Wartung aufzeichnet und auch die Servicehistorie aktualisiert. Wir empfehlen Ihnen, Kopien aller Servicedokumente oder Reparaturrechnungen aufzubewahren.

Ihre Verantwortung: Ein Wartungsplan wäre unvollständig, wenn Sie nicht aktiv an der täglichen Inspektion beteiligt wären, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben. Eine regelmäßige Reinigung ist ebenfalls unerlässlich und sollte so oft wie nötig durchgeführt werden, insbesondere im Winter, um Schäden oder Korrosion durch Streusalz oder andere schädliche Ablagerungen zu vermeiden.

Beachten Sie, dass Schäden an Lacken, plattierten Materialien oder Chrom aufgrund äußerer Einflüsse wie Unfallschäden, klimatischer, thermischer, chemischer, industrieller Verschmutzung oder unzureichender Pflege oder Schutz vor Elementen von der Garantie ausgeschlossen sind.

Kawasaki Händlerservice: Kawasaki-Händler sind mit Spezialwerkzeugen, Handbüchern und Serviceinformationen ausgestattet und verfügen über von Kawasaki geschultes Servicepersonal. Wir unterstützen dies mit einem technischen Support und Ersatzteilversorgungsservice, um die Servicequalität für Sie weiter zu verbessern.

Inspektion vor der Auslieferung: Ihre Servicehistorie beginnt mit der Vorbereitung und Inspektion des Produkts vor der Auslieferung. Ihre neue Kawasaki wurde von Ihrem autorisierten Händler gemäß dem von Kawasaki herausgegebenen Zeitplan für die Inspektion vor der Auslieferung (PDI) sorgfältig geprüft und vorbereitet. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie überprüfen, ob das Produkt zu Ihrer Zufriedenheit geliefert wurde, dass der PDI-Datensatz korrekt ausgefüllt und unterschrieben ist und dass der Händler ihn in der Servicehistorie aufgezeichnet und Ihnen eine Kopie der PDI-Checkliste übergeben hat.

Der erste Service: Wir betrachten den ersten Service als sehr wichtig in der Anfangsphase eines Produkts. Es ist wichtig, dass Sie diesen Service zum geplanten Zeitpunkt von Ihrem Händler durchführen lassen.

Regelmäßige Wartung: Regelmäßige Wartungen sind der Schlüssel für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihres Produkts und sollten Ihrem Händler anvertraut werden. Der Wartungsplan in Ihrer Bedienungsanleitung teilt Ihnen mit, wann und welcher Service erforderlich ist, und beschreibt die auszuführenden Arbeiten.

ANMERKUNG: HÄUFIGER GEWARTET, WENN SIE BEI SCHLAMM, STAUB ODER ANDEREN RAUEN FAHRBEDINGUNGEN BETRIEBEN WERDEN.

ATV/UV-Modelle, die in einer kommerziellen Anwendung verwendet werden: Wenn Ihre Maschine in einer schweren oder intensiven Anwendung eingesetzt wird, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Händler einen geeigneten Serviceplan zu besprechen, der mit Ihnen einen geplanten Wartungsplan besprechen und vereinbaren kann, der Ihren speziellen Anforderungen entspricht. Es ist wichtig zu beachten, dass bei solchen Anwendungen die Wartungshäufigkeit möglicherweise erhöht werden muss.