Kawasaki garantiert, dass das angegebene Produkt für den in der Tabelle angegebenen Zeitraum ab dem ursprünglichen Verkaufsdatum durch einen autorisierten Kawasaki-Händler frei von Herstellungsfehlern ist.
Wenn innerhalb der Garantiezeit ein Fehler auftritt, der von Kawasaki als durch einen Herstellungsfehler verursacht wird, wird Kawasaki nach eigenem Ermessen die Reparatur oder den Austausch der erforderlichen Teile ohne Kosten für den Kunden veranlassen. Dies kann von jedem autorisierten Kawasaki-Händler durchgeführt werden. Es wird jedoch empfohlen, Reparaturen und Wartungen von dem ursprünglichen Händler durchführen zu lassen, der über eine vollständige Historie und Kenntnisse Ihres Produkts verfügt.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Verkaufs an den Kunden oder mit dem Datum der ersten Verwendung, je nachdem, welches Datum früher liegt. Wird eine Maschine verkauft, aber vom Kunden erst zu einem späteren Zeitpunkt beim verkaufenden Händler abgeholt, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab dem tatsächlichen Datum der Übergabe an den Kunden.