Importe - Was du wissen solltest

Die weltweite Kommunikation und das Internet ermöglichen den Kauf eines Motorrads, Geländefahrzeugs, Nutzfahrzeugs oder Jet-Skis an fast jedem beliebigen Ort auf der Welt. Es gibt jedoch einige Dinge, die du wissen solltest, bevor du ein solches Unterfangen startest.

Der erste Punkt ist das Ursprungsland des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug innerhalb der EU gekauft wird und ursprünglich von Kawasaki Motors Europe NV (KME) oder einer seiner offiziellen Vertretungen angeboten wurde, erfüllt es die EU-Vorschriften. Du solltest daher sicherstellen, dass du alle erforderlichen Dokumente (im Original) erhältst.

Fahrzeuge, die ursprünglich für andere Märkte bestimmt waren, z.B. Japan, die USA, Kanada oder Südostasien erfüllen jedoch nicht automatisch die EU-Vorschriften und verfügen möglicherweise nicht über dieselbe Leistung wie EU-Modelle. Sie können zusätzliche Tests und/oder Modifizierungen erfordern, bevor sie in der EU in Betrieb genommen werden können.

Vom 01. Januar 2010 an bist du, wenn du als Privatperson ein Produkt von außerhalb der EU importierst, selbst für die Inbetriebnahme in der EU verantwortlich und musst die entsprechenden Dokumente zehn Jahre aufbewahren. Die Aufbewahrungspflicht gilt auch, wenn du das Produkt verkauft hast. Mache dir auch bewusst, dass du möglicherweise ein Produkt kaufst, das von einem Dritten (einem Zwischenhändler) importiert wurde, der versucht, das Produkt als EU-konform auszugeben.

Hinweis: Wenn du aus einem Nicht-EU-Staat in die EU umziehst und das Motorrad, Geländefahrzeug, Wasserfahrzeug oder Nutzfahrzeug im Ursprungsland Teil deines Haushalts war, gelten möglicherweise besondere Vorschriften.

Bitte bedenke auch, dass Kawasaki Motors Europe für Modelle, die aus Ländern außerhalb der EU importiert wurden, möglicherweise keine speziellen Ersatzteile liefern kann.

Weitere Informationen

Auf der Homepage der WVTA findest du weitere Informationen und einen kompetenten Ansprechpartner, wenn du deine Kawasaki nach Österreich importieren möchtest.

Hier geht es zur Website der WVTA

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ier gibt es auch einen kompletten Leitfaden für den Import!

Für Motorräder, die privat von außerhalb der EU importiert werden, kann von KME keine Konformitätserklärung ausgestellt werden, da diese nicht unter die Betriebserlaubnis für die EU fallen.
Wenn das Motorrad innerhalb der EU gekauft wird und ursprünglich von KME importiert wurde, muss den Fahrzeugpapieren eine Konformitätserklärung (COC-Papier) beiliegen. Frage stets nach der Original-Konformitätserklärung (auf grünem Papier mit Kawasaki-Wasserzeichen). Akzeptiere keine Kopien, da diese verwendet werden könnten, um ein Motorrad als offiziellen Import auszugeben, das die europäischen Spezifikationen nicht erfüllt. Dies kann zu erheblichen Problemen führen, wenn du versuchst, das Motorrad in deinem Land anzumelden.

Jet-Skis
Privat von außerhalb der EU importierte Jet-Skis müssen einer nachträglichen Prüfung der Bauart (PCA) unterzogen werden. Diese ist durch eine benannte Stelle auszuführen und umfasst die Überprüfung deines neu gekauften Produkts. Weitere Informationen findest du unter: EU requirements for recreational craft

Beachte, dass alle gebrauchten Wasserfahrzeuge, die vor dem 01.01.2006 hergestellt wurden, die PCA grundsätzlich nicht bestehen.


Geländefahrzeuge
Kawasaki verkauft keine Geländefahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis. Wir können daher keine Konformitätserklärungen für Geländefahrzeuge ausstellen.

Nutz- und Freizeitfahrzeuge
Kawasaki verkauft keine Nutz- oder Freizeitfahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis. Wir können daher keine Konformitätserklärungen für Nutz- oder Freizeitfahrzeuge ausstellen.