Der erste Punkt ist das Ursprungsland des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug innerhalb der EU gekauft wird und ursprünglich von Kawasaki Motors Europe NV (KME) oder einer seiner offiziellen Vertretungen angeboten wurde, erfüllt es die EU-Vorschriften. Du solltest daher sicherstellen, dass du alle erforderlichen Dokumente (im Original) erhältst.
Fahrzeuge, die ursprünglich für andere Märkte bestimmt waren, z.B. Japan, die USA, Kanada oder Südostasien erfüllen jedoch nicht automatisch die EU-Vorschriften und verfügen möglicherweise nicht über dieselbe Leistung wie EU-Modelle. Sie können zusätzliche Tests und/oder Modifizierungen erfordern, bevor sie in der EU in Betrieb genommen werden können.
Vom 01. Januar 2010 an bist du, wenn du als Privatperson ein Produkt von außerhalb der EU importierst, selbst für die Inbetriebnahme in der EU verantwortlich und musst die entsprechenden Dokumente zehn Jahre aufbewahren. Die Aufbewahrungspflicht gilt auch, wenn du das Produkt verkauft hast. Mache dir auch bewusst, dass du möglicherweise ein Produkt kaufst, das von einem Dritten (einem Zwischenhändler) importiert wurde, der versucht, das Produkt als EU-konform auszugeben.
Hinweis: Wenn du aus einem Nicht-EU-Staat in die EU umziehst und das Motorrad, Geländefahrzeug, Wasserfahrzeug oder Nutzfahrzeug im Ursprungsland Teil deines Haushalts war, gelten möglicherweise besondere Vorschriften.
Bitte bedenke auch, dass Kawasaki Motors Europe für Modelle, die aus Ländern außerhalb der EU importiert wurden, möglicherweise keine speziellen Ersatzteile liefern kann.
Weitere Informationen
Auf der Homepage der WVTA findest du weitere Informationen und einen kompetenten Ansprechpartner, wenn du deine Kawasaki nach Österreich importieren möchtest.
Hier geht es zur Website der WVTA
Hier gibt es auch einen kompletten Leitfaden für den Import!